Seit November 2020 können landwirtschaftliche Betriebe der Primärproduktion Zuschüsse aus dem neuen „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ beantragen.

Mit der aktuellen Förderperiode werden sowohl Beratung und Wissenstransfer als auch Investitionen in energiesparende Maschinen, Geräte und die regenerative Eigen-Energieerzeugung gefördert. Wesentliches Förderkriterium – für Investitionen – ist dabei die Senkung der CO2-Emissionen.

Die Förderbereiche lassen sich wie folgt benennen:

  • Energieberatung (bis zu 80 % der Kosten)
  • Einzelmaßnahmen und alternative Antriebssysteme, die den fachlichen Anforderungen entsprechen
  • Energieeffizienzinvestitionen in der Innenwirtschaft
  • Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung
  • Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen
  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Besonderes Augenmerk ist auf die Beratungsförderung und das daraus resultierende betriebliche CO2-Einsparkonzept zu legen. Das betriebliche CO2-Einsparkonzept ist Voraussetzung für die Förderung von:

  • Energieeffizienzinvestitionen (Nr. 3.2.1)
  • Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung (Nr. 3.2.2)

Zu beachten ist, dass Beratungen nur förderfähig sind, wenn der zuvor gestellte Antrag von der BLE bewilligt wurde und die Beratung durch eine von der BLE zugelassene sachverständige Person durchgeführt wird. Die Fördersumme kann dabei bis zu 7.000 € bei 80 % Förderquote betragen. 

Änderungen des Programms ab dem 01.09.2021:

  • Elektrische Landmaschinen und Maschinen mit regenerativer Antriebstechnik wurden in die Einzelmaßnahmen aufgenommen.
  • Positivliste für Einzelmaßnahmen eingeführt.
  • Energieeffizienzgutachten können nun auch maßnahmenspezifisch und nicht nur gesamtbetrieblich erstellt werden.
  • Programmteil „B“ eröffnet weitere Einsparpotenziale für Maschinenringe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben.
  • Erhöhung der spezifischen Förderhöchstgrenze auf 900 €/Tonne CO2.

Die Ecowin GmbH ist anerkannter Sachverständiger der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung, der Analyse Ihrer energetischen Situation sowie der Erstellung des betrieblichen CO2-Einsparkonzeptes.

Zudem stehen wir Ihnen gerne auch bei Einzelmaßnahmenzuwendungen sowie weiterführenden und aufbauenden Fördermöglichkeiten zur Seite.

Kontaktieren Sie uns sehr gerne und vereinbaren Sie mit uns einen kostenfreien sowie unverbindlichen Auftakttermin.


Steckbrief der BLE-Zulassung:

Herr Lukas Werner

Kategorien:

  • pflanzliche Erzeugung
  • Gartenbau, Gewächshaustechnik
  • Anlagen zur gekühlten Lagerung
  • Trocknungsanlagen für landwirtschaftliche Primärerzeugnisse
  • tierische Erzeugung
  • Melk- und Kühltechnik
  • Fütterungstechnik
  • Sanierung Stallgebäude: Belüftung, Dämmung, Wärmeverteilung
  • Erneuerbare Energien
  • Anlagen zur regenerativen Eigenenergieerzeugung (Strom)
  • Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung (Wärme) inkl.
  • Abwärmenutzungskonzepte für betriebsexterne Wärmequellen
  • Energiespeichertechnologien

Adresse:
ECOWIN GmbH
Im Ostpark 7
35435 Wettenberg

tel 0641 877 803 43
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