Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo)

Vom 15. Mai 2023 bis 15. August 2023 ist das novellierte Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geöffnet.

Die Auswirkungen von Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Sturzfluten nehmen an Intensität zu und belastet kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung in besonderen Maßen. Aus diesem Grund stehen in der aktuellen Förderperiode gezielt Einrichtungen für vulnerable Personengruppen im Mittelpunkt, welche den Gefahren und Risiken der Klimakrise besonders ausgesetzt sind.

Laut Förderrichtlinie sind allgemein antragsberechtigt:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände

Im Rahmen dieses Programmes werden folgende Schwerpunkte gefördert:

Im Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Im Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

Im Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung).

Ziel ist die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor in sozialen Einrichtungen voranzutreiben und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dabei sollen die geförderten Projekte als vorbildhafte Modellvorhaben möglichst überregional präsentiert werden und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Maßnahmen sollen naturbasierte Lösungen stehen, die mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vereinbar sind.

Die Förderquoten liegen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen bei bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können sich finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts (bspw. Wohlfahrtsverbänden) fördern lassen.

Die ECOWIN GmbH hat bereits erfolgreich 80 Einrichtungen im Rahmen der Klimaanpassungskonzeptes für soziale Einrichtungen (Förderperiode 1) unterstützt und berät Sie gerne bei der Antragsstellung.

Zudem stehen wir Ihnen gerne auch bei Einzelmaßnahmenzuwendungen sowie weiterführenden und aufbauenden Fördermöglichkeiten zur Seite.

Kontaktieren Sie uns sehr gerne und vereinbaren Sie mit uns einen kostenfreien sowie unverbindlichen Auftakttermin.

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