Gewerbeabfallverordnung

Seit 01.08.2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung rechtsverbindlich für Sie und Ihr Unternehmen. Verstöße gegen die Neuregelungen des Gesetzes werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet. Dringender Handlungsbedarf besteht für Sie aus folgenden verbindlichen Regulierungen:

  • Die Getrenntsammelquote von Abfällen muss mindestens 90 % betragen! Dementsprechend dürfen ausschließlich 10 % des Abfalls als „gemischte Restabfälle“ entsorgt werden.
  • Die Nichterfüllung der Getrenntsammelquote ist im Einzelfall fachlich zu begründen und durch die zuständige Behörde zu genehmigen. Eine Vorbehandlung der in diesen Ausnahmefällen erfassten gemischten Abfälle ist zwangsläufig erforderlich.Text
  • Die Pflicht zur Dokumentation des Abfallmanagementsystems sowie die Nachweisführung zur Abfallverwertung sind deutlich verschärft.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines rechtskonformen Abfallwirtschaftskonzeptes – im Sinne der novellierten Gewerbeabfallverordnung – in Ihrem Betrieb. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

PIUS-INVEST

PIUS-Invest ist eine klare Investitionsunterstützung, die die Reduktion von CO2-Emissionen in kleinen und mittelständischen hessischen Unternehmen zum Ziel hat. Die Einführung von Prozess- und/oder Organisationsinnovationen in Ihrem Unternehmen ist Voraussetzung für die Bewilligung einer PIUS-Invest-Förderung. Zusätzlich muss das jeweilige Vorhaben eines der folgenden Ziele verfolgen (näheres siehe Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung):

  • Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz
  • Speicherung von Energie
  • Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Anpassungen an den Klimawandel
  • Einsparung von Wertstoffen und Etablierung von Wertstoffkreisläufen
  • Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken
  • Ersatz- und/oder Erweiterungsinvestitionen sind demzufolge nicht förderfähig!

Die PIUS-Invest-Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben (mindestens 30.000 €) gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 500.000 Euro pro Projektvorhaben.

Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Im Antrag sind die zu erwartenden Einsparungen von CO2-Äquivalenten zu beziffern. Hierbei gilt eine Mindesteinsparung von 1 kg CO2-Äquivalenten pro Euro Projektförderung als Kriterium der Förderbewilligung. An dieser Stelle ist die direkte bzw. frühzeitige Einbindung des PIUS-Beratungsangebotes sinnig.

Gerne stehen wir Ihnen für die PIUS-Beratung, PIUS-Invest oder eine Kombination beider Förderprogramme zur Seite. Ebenso zeigen wir Ihnen auf, wie Sie ggf. zusätzlich vom Innovationskredit Hessen profitieren können. Je nach Kombination der oben genannten Möglichkeiten ist eine 100%-Finanzierung zu zinsgünstigen Konditionen möglich. Bei Interesse oder für weiter Fragen stehen wir Ihnen immer sehr gerne zur Verfügung.

ElektroG

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das ElektroG. Folgende Arbeitsweise und verbundene Arbeitsschritte haben sich bei unseren Kunden als zielorientiert erwiesen:

1. Meeting vor Ort

  • Definition der Ziele
  • Visuelle Erfassung der ausgewählten Produkte (Produktsysteme)
  • Besprechung/Analyse des bisher vorhandenen Systems im Bereich ElektroG

2. Produktgruppenzuordnung und Registrierungspflicht

  • Kurzdarstellung der Produkte sowie der Notwendigkeit zur Registrierung bzw. zur Nichtregistrierung
  • Inhaltliche Ausarbeitungen zu den definierten Zielen und Empfehlungen (z.B. Inhaltliche: Registrierung, Garantie und Mengenbilanzen)

3.  Workshop vor Ort – Inhouse

  • Präsentation der Inhalte und wesentlicher Handlungsoptionen
  • Diskussion und weiteres Vorgehen zur Umsetzung ggf. Registrierung

Für Fragen und Ihre persönlichen Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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